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Vue de l'extension controversée de la Villa Burgfrieden

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Randonnée - Incontournable

Recommandé par 62 sur 75 randonneurs

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Position:Berlin, Allemagne

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Conseils
  • Auszug aus Protokoll 23. Sitzung Bezirksdenkmalrat Treptow-Köpenick am 21. April 2017 im Raum 106, Rathaus Köpenick
    Anbau am Haus Burgfrieden, Kanalstraße 30, 12589 Berlin
    Die Erweiterung der historischen Villa Burgfrieden in Hessenwinkel, eines der wenigen Denkmale im Ortsteil, stößt auf Unverständnis im Bezirksdenkmalrat. Herr Breer hatte, wenn überhaupt, eine historisierende Ausführung favorisiert, die aber vom Eigentümer abgelehnt wurde. Es gab dann einen Termin mit dem Landesdenkmalamt, wo der Entwurf des Eigentümers Herrn Peev und das von ihm beauftragten Architekten Herrn Dr. Wendisch im Hinblick auf Massen und Maße befürwortet wurde. Geplant ist ein Anbau aus Kupfer mit Verglasung, möglichst schmalen Fenstern und einer Verkröpfung des Anbaus an den Ecken. Die Mitarbeiterinnen der Unteren Denkmalschutzbehörde haben dennoch versucht, aus ihrer Sicht Verbesserungen zu erreichen, was jedoch nur bedingt erfolgreich war. So war es ein wichtiges Anliegen, den Anbau freizustellen, um ihn als additatives Element und eigenständigen Bau im Vergleich zum Denkmal aufzuzeigen. Ziel war es, die Denkmaleigenschaft zu wahren, bei einem Objekt, das allerdings historisch gewachsen ist und immer wieder angebaut wurde. Herr Prof. Engel beklagt, der vorliegende Entwurf „sieht aus wie angeklebt und angedetscht“, der Architekt habe offenbar seine Aufgabenstellung beim Spiel Alt-Neu nicht erfüllt. Die Anschlüsse an die historischen Gebäudeecken müssten deutlich passender ausgeführt werden. Herr Knörr teilt den Eindruck von Herrn Engel, dass der Entwurf wie eine angeklebte Garage aussehe. Mit Kupfer oder einer modernen Backsteinsprache könne man eine gute, auch absetzende Wirkung für den Neubau erreichen. Er möchte dort „keinen Glasfimmel wie in den neunziger Jahren“ sehen. Herr Doering fragt als unmittelbar betroffener Nachbar nach seinen Möglichkeiten und Rechten und kritisiert den Entwurf ebenfalls deutlich. Ihm wird mitgegeben, dass er nachbarschaftliche Belange nur zivilrechtlich gelten machten könnte, er aber ein Recht auf Zustellung der Baugenehmigung hat. Der Abstand der Außenkante des Neubaus zu seinem Grundstückszaun würde an der schmalsten Stelle nur 2,55 m betragen. Herr Prof. Engel und Herr Förster sagen zu, trotz der gültigen Baugenehmigung das Gespräch mit dem Architekten zu suchen, um noch Verbesserungen erreichen zu können. Herr Engel will sich zudem mit der Baugeschichte des Objekts befassen.

    • 7 mars 2021

  • Rejoignez Ulrike.

    Traduit avecTexte d'origine
    • 20 juin 2021

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